FAQ

Muss ich vor der osteopathischen Behandlung zum Arzt?

Der Besuch ist auch ohne vorausgehenden Besuch bei einem Arzt möglich. Oft ist es aber von Vorteil, vorher bereits einen Arzt zu konsultieren. Sollten Sie bereits Röntgenbilder oder andere radiologische Aufnahmen zur Verfügung haben, ist es hilfreich, diese zur Behandlung mitzubringen. Sie können wertvolle Hinweise für die weitere Therapie liefern. Sollten Sie weitere ärztliche Untersuchungsergebnisse haben (beispielsweise ein großes Blutbild) können diese ebenfalls Hinweise auf Erkrankungen liefern.

 Übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen osteopathische Behandlungen?

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen haben sich der Osteopathie seit 2012 geöffnet. Sie übernehmen anteilig die Behandlungskosten für eine bestimmte Anzahl von Behandlungen pro Kalenderjahr. Bei einigen Kassen ist es möglich, das Gesundheitskonto für eine osteopathische Behandlung zu nutzen. Informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse über eine Kostenbeteiligung. Eine Übersicht gib auch diese Internetseite: Osteopathie-Kompass

Wie funktioniert die Bezuschussung durch die Krankenkasse?

Die Voraussetzungen der Krankenkassen für die Bezuschussung zu einer osteopathischen Behandlung sind sehr unterschiedlich. Meist wird vorab eine Empfehlung oder ein Rezept vom Arzt verlangt. Die Kassen setzen auch eine Mitgliedschaft in einem Dachverband oder eine bestimmte Anzahl an absolvierten Unterrichtsstunden voraus. Andere Kassen verlangen, dass der Therapeut Arzt oder Physiotherapeut ist. Sie bezahlen die Behandlung zunächst selbst beim Osteopathen. Die Rechnung reichen Sie dann zusammen mit dem Arztrezept bei Ihrer Krankenkasse ein. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über das genaue Prozedere der Kostenübernahme. Eine Übersicht gibt auch diese Seite: Osteopathie-Kompass

 Übernehmen die privaten Krankenkassen osteopathische Behandlungen?

Wenn Ihre Versicherung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker abrechnet, ist dies möglich. Je nach Tarif bei Ihrer privaten (Zusatz-)Versicherung könnten aber auch bestimmte Leistungen für Behandlungen ausgeklammert sein. Informieren Sie sich vor einem Besuch in unserer Praxis am besten bei Ihrer privaten Krankenversicherung.