Kosten und Erstattung

Die Kosten richten sich je nach Beschwerdebild nach Aufwand und Zeit der Behandlung. Osteopathie gehört nicht zum Leistungsumfang gesetzlicher Krankenkassen und ist daher eine Selbstzahlerleistung.

 

Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenversicherungen:

Einige gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich anteilig an den Kosten für eine osteopathische Behandlung. Klären Sie bitte vor Ihrem Termin welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sich Ihre Krankenkasse an den Kosten beteiligt.

 

Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen:

Die Behandlungskosten werden von den privaten Kassen je nach den von Ihnen mit der Krankenkasse abgeschlossenen Vertragsbedingungen grundsätzlich übernommen. Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihre Versicherung die Leistung von Heilpraktikern beinhaltet. Die Abrechnung erfolgt als Heilpraktikerleistung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Dieser Link hilft Ihnen die aktuellen Konditionen Ihres Versicherers zu finden:

http://www.osteopathie-krankenkasse.de/kostenuebernahme/